Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Die EMO‑LOG Customs Consulting GmbH legt großen Wert auf rechtmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln. Im Einklang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) haben wir den Zugang zu einem Hinweisgeberportal eingerichtet, das es ermöglicht, Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige Unregelmäßigkeiten vertraulich zu melden.
Das Hinweisgebersystem dient dazu, Verstöße frühzeitig zu erkennen, aufzuklären und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig schützt es hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen oder Repressalien.
Verstoß melden
Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.
Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitenden unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen oder innerhalb unserer Lieferkette wurden.
Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.