Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsdienstleistungen "Consulting-AGB"
§1 Geltung
- EMO-LOG Customs Consulting GmbH erbringt Beratungsdienstleistungen gemäß § 2 ausschließlich auf Grundlage dieser Consulting-AGB.
- Die Consulting-AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.
- Die Consulting-AGB gelten zwischen der EMO-LOG Customs Consulting GmbH und dem Auftraggeber bis auf Widerruf oder Änderung unbefristet für alle Vertragsabschlüsse und (Folge-) Aufträge ohne erneute Bestätigung des Auftraggebers.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und / oder Dritter werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn die EMO-LOG Customs Consulting GmbH diesen bei Abschluss eines Vertrages nicht widerspricht. Nimmt die EMOLOG Customs Consulting GmbH auf Schriftstücke, die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und / oder Dritter enthalten und / oder auf solche verweisen, Bezug, liegt darin kein Einverständnis der EMO-LOG Customs Consulting GmbH mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Beratungsdienstleistungen
- EMO-LOG Customs Consulting GmbH bietet Beratung und Unterstützung in allen Fragen zum Zollrecht an (Beratungsdienstleistungen). Dazu gehören zum Beispiel Beantragung von Zollvereinfachungen, Zollprozessaufbau für den Versand in und die Einfuhr aus Drittländern.
- Die EMO-LOG Customs Consulting GmbH ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen für die Erbringung der Beratungsdienstleistung(en) einzusetzen, wozu auch Fachanwälte gehören können. Der Auftraggeber erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
- Steuerrechtliche Beratung schuldet die EMO-LOG Customs Consulting GmbH nicht.
- Alle Beratungsdienstleistungen der EMO-LOG Customs Consulting GmbH beziehen sich auf die in Deutschland anwendbaren Zollbestimmungen.
- Auf die Entscheidungen von Zollbehörden und anderen staatlichen Institutionen hat die EMO-LOG Customs Consulting GmbH keinen Einfluss.
§ 3 Abschluss von Verträgen
- Verträge über Beratungsdienstleistungen werden ausschließlich durch schriftliche Anfragen des Auftraggebers und entsprechender Auftragsbestätigung durch die EMO-LOG Customs Consulting GmbH geschlossen.
- Die EMO-LOG Customs Consulting GmbH behält sich eine Prüfung und Ablehnung des Angebotes ohne Angabe von Gründen vor.
- Vom Auftraggeber erteilte Änderungen bereits erteilter Aufträge werden nur wirksam, wenn die Änderungen vom Auftraggeber schriftlich erteilt und von der EMOLOG Customs Consulting GmbH schriftlich bestätigt werden.
- Voraussetzung für den Vertragsschluss ist, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, er also die Anfrage in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit stellt.
- Voraussetzung für den Vertragsschluss ist ferner, dass der Auftraggeber nicht auf einer der in der EU verbindlich geltenden Sanktionslisten gelistet ist.
§ 4 Vergütung / Zahlungspflicht / Aufwendungen / Zurückbehaltung
- Die EMO-LOG Customs Consulting GmbH berechnet die beauftragte(n) Beratungsdienstleistung(en) soweit kein individuell festgelegter Tarif vereinbart wurde, gemäß dem aktuellen Beratungsdienstleistungstarif der EMO-LOG Customs Consulting GmbH. Der Beratungsdienstleistungstarif kann jederzeit auf Anfrage bereitgestellt werden. Alle (vereinbarten) Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stillschweigen über vereinbarte Entgelte und Abmachungen zu bewahren. Bei Verletzung und / oder Missachtung dieser Pflichten wird der Auftraggeber für alle daraus entstandenen und zu entstehenden wirtschaftlichen Nachteile in vollem Umfang haftbar gehalten.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der Vergütung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug auf das von der EMO-LOG Customs Consulting GmbH dem Auftraggeber benannte Konto.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnet die EMO-LOG Customs Consulting GmbH dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zzgl. Mahnkosten in Höhe von 5.00 EUR. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist die EMO-LOG Customs Consulting GmbH zudem berechtigt, laufende Aufträge des Auftraggebers entschädigungslos einzustellen. Weitergehende Ansprüche der EMO-LOG Customs Consulting GmbH bleiben davon unberührt.
- Neben der Zahlung der Vergütung nach § 4 Abs.1 ist der Auftraggeber zum Ersatz sämtlicher Aufwendungen verpflichtet, die die EMO-LOG Customs Consulting GmbH im Zusammenhang mit der Erbringung der Beratungsdienstleistung verauslagt hat. Dazu gehören insbesondere staatliche Gebühren und Auslagen sowie alle sonstigen Aufwendungen, die die EMO-LOG Customs Consulting GmbH im Zusammenhang mit der Erbringung der Beratungsdienstleistung den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Im Einzelfall kann die EMO-LOG Customs Consulting GmbH von dem Auftraggeber Freistellung verlangen.
- Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung nach § 4 Abs. 1 sowie der Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 steht der EMO-LOG Customs Consulting GmbH ein Zurückbehaltungsrecht im Hinblick auf sämtliche Unterlagen zu, die die EMO-LOG Customs Consulting GmbH vom Auftraggeber oder Dritten in Zusammenhang mit der Beratungsdienstleistung erhalten hat. Dieses Recht gilt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses. Die EMO-LOG Customs Consulting GmbH darf ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nur Seite 4 von 8 ausüben, soweit diese unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Auftraggebers die Forderung der EMO-LOG Customs Consulting GmbH gefährdet.
- Die EMO-LOG Customs Consulting GmbH ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Vorauskassenzahlung zu verlangen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die beauftragte(n) Beratungsdienstleistung(en) notwendigen Dokumente und Informationen der EMO-LOG Customs Consulting GmbH auf deren Verlangen zu übermitteln bzw. vorzulegen und zwar wahrheitsgemäß und vollständig.
- Schäden, die aus der Nichtberücksichtigung der Mitwirkungsverpflichtung entstehen, trägt ausschließlich der Auftraggeber. Dieser stellt die EMO-LOG Customs Consulting GmbH insofern von jeglichen Ansprüchen Beteiligter bzw. sonstiger Dritter - gleich aus welchem Rechtsgrund - frei.
§ 6 Beendigung aus wichtigem Grund
- EMO-LOG Customs Consulting GmbH behält sich vor, die Erbringung der Beratungsdienstleistung aus wichtigem Grund einzustellen und das Vertragsverhältnis einseitig zu beenden.
- Einen wichtigen Grund stellen insbesondere, aber nicht abschließend dar:
- Verstoß der beauftragten Beratungsdienstleistung gegen Gesetz und guten Sitten, wobei der Verdacht eines Verstoßes ausreichend ist;
- Vorliegen eines gesetzlichen Leistungsverbotes (zum Beispiel die Listung des Auftraggebers auf einer Sanktionsliste der EU);
- Fehlende, unechte und / oder unvollständige Dokumente und Informationen, derer es für eine ordnungsgemäße und rechtmäßige Erbringung der Beratungsdienstleistung zwingend bedarf;
- Zahlungsverzug des Auftraggebers.
§ 7 Abtretung von Ansprüchen
- Jede Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis seitens des Auftraggebers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der EMO-LOG Customs Consulting GmbH.
- § 354a Abs. 1 HGB bleibt unberührt.
§ 8 Aufrechnung
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen dieser Ansprüche sind nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ferner zulässig, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 9 Haftung der EMO-LOG Customs Consulting GmbH
- Die EMO-LOG Customs Consulting GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von der EMO-LOG Customs Consulting GmbH übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von der EMO-LOG Customs Consulting GmbH der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von der EMOLOG Customs Consulting GmbH summenmäßig beschränkt auf des Dreifache des Leistungspreises derjenigen Verpflichtung der EMO-LOG Customs Consulting GmbH, welche dem Schadensereignis zugrunde liegt, jedoch höchstens auf EUR 1.000 je Schadensfall.
- Die Haftung für Schäden aus Verzug gem. §§ 280 Abs. 2, 286 BGB wegen verspäteter Auskunftserteilung ist ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um ein Fixgeschäft im Sinne des § 376 HGB.
- Eine weitergehende Haftung von der EMO-LOG Customs Consulting GmbH besteht nicht.
- Soweit die Schadensersatzhaftung der EMO-LOG Customs Consulting GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Verjährung
- Die Verjährungsfrist für gegen EMO-LOG Customs Consulting GmbH gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem zurechenbaren vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder dem Produkthaftungsgesetz beruhen, beträgt ein Jahr.
- Der Beginn der Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Kündigung
- Ein auf Grund dieser Consulting-AGB zwischen der EMO-LOG Customs Consulting GmbH und dem Auftraggeber zustande gekommener Vertrag wird - sofern es sich dabei um ein Dauerschuldverhältnis handelt - auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann unter Berücksichtigung einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Für die Abwicklung von Aufträgen, die bis zum Vertragsende erteilt wurden, aber bis Vertragsende noch nicht vollständig abgewickelt sind, gelten die Consulting-AGB bis zur Vollendung der Aufträge weiter.
- Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund sind unter anderem sich bei der Auftragsausführung ergebende Verstöße gegen das anwendbare Zollrecht.
- Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
§ 12 Datenschutz
- Zum Zweck der Erbringung der Beratungsdienstleistung ist die EMO-LOG Customs Consulting GmbH berechtigt, Daten zu speichern und zu verwenden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der Verwendung und Speicherung der Daten zu dem vorgenannten Zweck einverstanden.
- Die EMO-LOG Customs Consulting GmbH stellt in angemessenem Umfang sicher, dass die Daten unbefugten Dritten nicht zugänglich sind, und wird hierzu die für die Geheimhaltung und datenschutzrechtlichen Anforderungen erforderlichen Maßnahmen in angemessenem Rahmen treffen. Hierzu gehört auch die Berechtigung, die vom Auftraggeber übermittelten Daten zu überprüfen, um eventuellen vertrags- oder gesetzeswidrigen Handlungen entgegenzuwirken. Das gilt insbesondere bei dem Verdacht auf Manipulationen der für die Zolldienstleistung erforderlichen Dokumente und Informationen sowie es der Zolldienstleistung zugrunde liegenden Geschäfts.
- Die EMO-LOG Customs Consulting GmbH garantiert keine absolute Datensicherheit gegen Angriffe Dritter.
§ 13 Änderungen der Consulting-AGB
- Die EMO-LOG Customs Consulting GmbH kann die vorliegenden Consulting-AGB jederzeit ändern. Über Änderungen wird die EMO-LOG Customs Consulting GmbH den Auftraggeber gesondert informieren.
- Jeder Änderung der Consulting-AGB kann der Auftraggeber schriftlich widersprechen.
- Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung oder bestätigt er diese durch Beauftragung, gelten zukünftig die geänderten Consulting-AGB.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien als Gerichtsstand Emsdetten.
- Diese Consulting-AGB sowie die damit in Zusammenhang stehenden Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
§ 15 Salvatorische Klausel und Sonstiges
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Consulting-AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam und/oder nichtig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch für eine Regelungslücke in den Consulting-AGB. Für den Fall der Rechtsunwirksamkeit / Nichtigkeit / Regelungslücke treffen EMO-LOG Customs Consulting GmbH und der Auftraggeber eine nahekommende Ersatzregelung.
- Im Falle von Abweichungen zwischen der englischen und deutschen Fassung dieser Consulting-AGB, gilt die deutsche Fassung.